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Kinder auf dem Motorrad?
Dieses Thema erhitzt regelmäßig die Gemüter.
Daher hier ein paar Infos
Zum
Gästebuch Jetzt auch auf Facebook Verantwortlich: Kai-Uwe Bevc |
Gedanken zum Fahren und zur Sicherheit weitere Beiträge als
Diskussionsgrundlage
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Rechtliche Situation der Kinderbeförderung
Alle Angaben ohne Gewähr! Ich
habe nach bestem Wissen recherchiert, kann aber nicht für die Richtigkeit
garantieren.
In Europa ist grundsätzlich ein Helm der geltenden ECE-Norm anzuraten.
Viele Länder verlangen dies zwingend. In Italien z.B. ist bei Verstoß mit
der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu rechnen! |
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CH - Schweiz:
Fußrasten erreichbar, unter 7
nur mit genehmigten Sitz; Im Beiwagen max. 1 Kind unter 7 mit einem Erwachsenen D - Deutschland:
Beifahrersitz sowie Fußrasten und Griffe oder besonderer
Kindersitz für Kinder unter 7 und Schutz der Füße vor den Speichen (Vollverkleidung,
Fußhalter) (StVZO §§35a, §61) F - Frankreich: befestigter Kindersitz für Kinder unter 5 Jahren vorgeschrieben, Schutz der Füße vor beweglichen Teilen, ohne Kindersitz müssen Fußrasten und Haltegriffe erreichbar sein. (code de la route Art. R431-11) I - Italien: keine besondere Regelung; amtlich genehmigter Helm! (geltende ECE-Norm) (Codice dela strada Art. 170 und 171) IRL - Irland: keine besondere Regelung NL - Niederlande: keine besondere Regelung (Wegenverkeerswet 1994) PL - Polen: keine besondere Regelung SK - Slowakei: keine besondere Regelung (Botschaft Slowakei) USA - Vereinigte Staaten: keine
besondere Regelung |
Kindersitz Der einzige (leider), Hersteller: www.stamatakis.de |
B - Belgien: erst ab 3 Jahren, bis 8 Jahre nur auf Motorrädern ab 125 ccm + geeigneter Kindersitz BG - Bulgarien: ? BIH - Bosnien-Herzegowina: ? DK - Dänemark: ab 5 mit Kindersitz oder Sicherheitssystem, ab 135cm frei (færdselslovens § 52) E - Spanien: Ab 7 Jahren bei Personensorgeberechtigten über 18, Fußrasten müssen erreicht werden. (Nueva Ley de Seguridad Vial 2001, Reglamento General de Circulación) GB - Großbritannien: sicherer Sitz, Fußrasten erreichbar (Highway Code - Rule 85, Laws RTA 1988 sect 23, MV(DL)R 1999 reg 16(6) & CUR 1986 reg 102) FIN - Finnland: ? H - Ungarn: Müssen Fußrasten erreichen N - Norwegen: ? P - Portugal: ab 7 (wie Spanien?) RO - Rumänien: ab 14, im Beiwagen unter 7 nur mit Erwachsenem S - Schweden: ? |
Helmbefreiung
im Beiwagen
Generelle
Helmbefreiung im Beiwagen |
A - Österreich:
Ab 12 Jahren als Sozius, Im Beiwagen: Bootsrand muss bis in Brusthöhe des
Kindes reichen. Bei kleineren Kindern ist ein Kindersitz, bei größeren eine
Anschnallmöglichkeit vorgeschrieben. Außerdem muss der Beiwagen über einen
Überrollbügel oder eine geschlossene Kabine verfügen (§ 106 Abs. 12 KFG in der Fassung der 26.
Novelle)
CZ - Tschechien: ab 12 als Sozius HR - Kroatien: ab 12 L -
Luxembourg: als Sozius ab 12 Jahren, Fußrasten müssen erreichbar sein;
im Beiwagen keine besondere Regelung SLO - Slowenien: ab 12 (Road traffic safety act, Art 104 §3)
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Wer gegenteiliges oder mehr weiß (bitte nur mit Quelle) oder Kenntnisse über die genaue Regelung in nichtaufgeführten Ländern hat, kann mir gerne schreiben. Stand 09/2007 - ohne Gewähr |
Kleidung Keine normale Kunstfaser-Kleidung verwenden! Lebensgefahr durch Einbrennen der Fasern!
Schuhe bis Größe 33-34 sind sehr schwer zu finden,
daher feste Stiefel möglichst aus Leder verwenden. Leder oder Textil? Anbieter Motorrad-Kids,
Emil-Nolde-Strasse 7, 71717 Beilstein
Motorrad-Kinderland, Sternstraße 11, 85452 Moosinning |
Helm
Wichtig: Der Helm sollte eine Außenschale entsprechend der Größe haben, keine Normschale mit "mehr Inhalt" verwenden, solche Helme sind zu schwer, zu groß und sitzen auf den Schultern auf. Auf langen Strecken kann man auch eine Halskrause verwenden, die die Beweglichkeit des Kopfes etwas einschränkt und damit das Genick entlastet. Gibt es aus dem Enduro/Motocross-Zubehör. |