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Kinder auf dem Motorrad?

Dieses Thema erhitzt regelmäßig die Gemüter. 
Objektive Informationen sucht man jedoch oft vergeblich.

Daher hier ein paar Infos
aus meiner ErFAHRung

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Deine eigenen Erfahrungen oder Fragen sind da gerne gesehen.

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Verantwortlich: Kai-Uwe Bevc

Gedanken zum Fahren und zur Sicherheit

weitere Beiträge als Diskussionsgrundlage


Auch den Kleinen wird's mal warm

Rechtliche Situation der Kinderbeförderung

Alle Angaben ohne Gewähr! Ich habe nach bestem Wissen recherchiert, kann aber nicht für die Richtigkeit garantieren.
Im Zweifel bitte die örtlichen Automobilclubs kontaktieren, die wissen am ehesten Bescheid. Leider kann KEINE dieser Auskünfte bei anderslautender gesetzlicher Regelung vor Strafe schützen. Dafür bedankt euch bitte in Brüssel.

In Europa ist grundsätzlich ein Helm der geltenden ECE-Norm anzuraten. Viele Länder verlangen dies zwingend. In Italien z.B. ist bei Verstoß mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu rechnen!
Ratsam ist auch die Mitnahme einer passenden Warnweste für das Kind.

CH - Schweiz: Fußrasten erreichbar, unter 7 nur mit genehmigten SitzIm Beiwagen max. 1 Kind unter 7 mit einem Erwachsenen
(Straßenverkehrsgesetz Art.63, Abs.1, Art.63, Abs.2)

D - Deutschland: Beifahrersitz sowie Fußrasten und Griffe oder besonderer Kindersitz für Kinder unter 7 und Schutz der Füße vor den Speichen (Vollverkleidung, Fußhalter) (StVZO §§35a, §61)
nicht ohne eigenen Sitz, Helmpflicht (STVO §§ 21, 21a)
(bei der Helmpflicht kann eine Ausnahmgenehmigung im Seitenwagen erteilt werden bei autoähnlichen Verhältnissen: Geschlossene Kabine mit Überrollbügel sowie Rückhaltesysteme)

F - Frankreich: befestigter Kindersitz für Kinder unter 5 Jahren vorgeschrieben, Schutz der Füße vor beweglichen Teilen, ohne Kindersitz müssen Fußrasten und Haltegriffe erreichbar sein. (code de la route Art. R431-11)

I - Italien: keine besondere Regelung; amtlich genehmigter Helm! (geltende ECE-Norm) (Codice dela strada Art. 170 und 171)

IRL - Irland: keine besondere Regelung

NL - Niederlande: keine besondere Regelung (Wegenverkeerswet 1994)

PL - Polen: keine besondere Regelung

SK - Slowakei: keine besondere Regelung (Botschaft Slowakei)

USA - Vereinigte Staaten: keine besondere Regelung

Kindersitz

Der einzige (leider),
aber sehr gut

Für Kinder von
ca. 2 1/2 bis 8 Jahre
(14 bis 30 Kg)

Der Sitz gib
t seitlich und hinten Halt, der Fahrer "klemmt" das Kind von vorne ein; das Kind kann sogar einschlafen!
Die Fußschlaufen dienen dem Schutz der Füße vor den Speichen

Der Sitz wird angeschnallt, NICHT das Kind, sonst sind bei einem Unfall schwerste Verletzungen fast garantiert!

Hersteller: www.stamatakis.de

B - Belgien: erst ab 3 Jahren, bis 8 Jahre nur auf Motorrädern ab 125 ccm + geeigneter Kindersitz
Handschuhe, lange Jacke+Hose oder Overall, Stiefel über die Knöchel generell vorgeschrieben
(code de la route, neu ab 07/2012 laut ADAC)

BG - Bulgarien: ?

BIH - Bosnien-Herzegowina: ?

DK - Dänemark: ab 5 mit Kindersitz oder Sicherheitssystem, ab 135cm frei (færdselslovens § 52)
in Beiwägen mit zugelassenen Rückhaltesystemen müssen bis 135 cm angepasste genehmigte Rückhaltesysteme benutzt werden (færdselslovens § 80a)
Auf 3-rädrigem Kleinkraftrad unter 5 nur mit Sicherheitssystem (færdselslovens § 51/52)

E - Spanien: Ab 7 Jahren bei Personensorgeberechtigten über 18, Fußrasten müssen erreicht werden. (Nueva Ley de Seguridad Vial 2001, Reglamento General de Circulación)

GB - Großbritannien: sicherer Sitz, Fußrasten erreichbar (Highway Code - Rule 85, Laws RTA 1988 sect 23, MV(DL)R 1999 reg 16(6) & CUR 1986 reg 102)

FIN - Finnland: ?

H - Ungarn: Müssen Fußrasten erreichen

N - Norwegen: ?

P - Portugal: ab 7 (wie Spanien?)

RO - Rumänien: ab 14, im Beiwagen unter 7 nur mit Erwachsenem

S - Schweden: ?

Helmbefreiung im Beiwagen
Im Einzelfall aus medizinischen Gründen (starke Nackenbelastung durch den Helm) bei vorhandenen Rückhaltesystemen in Deutschland und Österreich und auch in anderen europäischen Staaten möglich.

Generelle Helmbefreiung im Beiwagen
Über die Zulassung europaweit möglich, erfordert aber höchstwahrscheinlich Crashtests mit dem Beiwagen
In jedem Fall muss der Beiwagen dann Überrollbügel bzw. eine geschlossene Kabine aufweisen und mit Rückhaltesystemen wie ein PKW ausgerüstet werden.

A - Österreich: Ab 12 Jahren als Sozius, Im Beiwagen: Bootsrand muss bis in Brusthöhe des Kindes reichen. Bei kleineren Kindern ist ein Kindersitz, bei größeren eine Anschnallmöglichkeit vorgeschrieben. Außerdem muss der Beiwagen über einen Überrollbügel oder eine geschlossene Kabine verfügen (§ 106 Abs. 12 KFG in der Fassung der 26. Novelle)

CZ - Tschechien: ab 12 als Sozius

HR - Kroatien: ab 12

L - Luxembourg: als Sozius ab 12 Jahren, Fußrasten müssen erreichbar sein; im Beiwagen keine besondere Regelung
(la législation concernant les deux-roues motorisées, Mise à jour le 18.02.2002, Art. 52)

SLO - Slowenien: ab 12 (Road traffic safety act, Art 104 §3)

 

Wer gegenteiliges oder mehr weiß (bitte nur mit Quelle) oder Kenntnisse über die genaue Regelung in nichtaufgeführten Ländern hat, kann mir gerne schreiben.

Stand 09/2007 - ohne Gewähr


Kleidung

Keine normale Kunstfaser-Kleidung verwenden!  Lebensgefahr durch Einbrennen der Fasern!

Schuhe bis Größe 33-34 sind sehr schwer zu finden, daher feste Stiefel möglichst aus Leder verwenden.

Handschuhe sind auch ein Problem. Unter Größe 3 derzeit nicht zu bekommen (ca. 5-6 Jahre). Feste Lederhandschuhe (kein Fell, das rutscht!) verwenden.

Leder oder Textil?
Textil hat meist einen größeren Anpassungsspielraum (richtiger Sitz der Protektoren) und bietet sowohl mehr Bewegungsspielraum als auch besseres Klima/Wetterschutz (vor allem kleine Kinder sind empfindlicher bei Temperaturschwankungen und Nässe!)
Regenschutz kann sich bei kürzeren Etappen auf die Beine/Füße begrenzen - hinterm Fahrer sind die Kleinen gut genug geschützt
Leder ist teurer in der Anschaffung und muss mangels Größenanpassung öfter neu gekauft werden.

Anbieter


Hier gibt's ordentliche Klamotten ab Größe 86 bzw. 116,
ab Größe 122 findet man fast überall was. Auch Louis bietet mittlerweile ab Größe 116 einiges an.


Miete und Beratung
Bundesverband Deutscher Motorradfahrer

Motorrad-Kids, Emil-Nolde-Strasse 7, 71717 Beilstein
Online-Verleih
E-Mail: info@motorrad-kids.de

Motorrad-Kinderland, Sternstraße 11, 85452 Moosinning
Telefon: (0 81 23) 99 00 23, Telefax: (0 81 23) 99 00 22
E-Mail: beratung@motorrad-kinderland.de


Helm


UVEX boss compact
Der leichteste mir bekannte Kinderhelm (XXXS-S) ca. 1 kg

 

 

Wichtig: Der Helm sollte eine Außenschale entsprechend der Größe haben, keine Normschale mit "mehr Inhalt" verwenden, solche Helme sind zu schwer, zu groß und sitzen auf den Schultern auf.

Auf langen Strecken kann man auch eine Halskrause verwenden, die die Beweglichkeit des Kopfes etwas einschränkt und damit das Genick entlastet. Gibt es aus dem Enduro/Motocross-Zubehör.